tarifsuisse ag setzt sich für optimale Lösungen im Interesse ihrer Kunden und schlussendlich der Prämienzahlenden im Bereich der obligatorische Krankenpflegeversicherung ein. Als Vertreterin der Mehrheit der Krankenversicherer – und somit der Schweizer Prämienzahlenden – ist tarifsuisse auch kompetente Ansprechpartnerin für Leistungserbringende und Behörden
Neue Tariforganisation nimmt Betrieb auf
Die Tarifpartner H+ und santésuisse reichten im Dezember 2021 beim Bundesrat ein Gesuch zur Prüfung von ambulanten Pauschalen ein. Damit schufen sie die Voraussetzungen dafür, dass der Tarif der Zukunft per Januar 2024 verbindlich eingeführt werden kann. Die neue Tariforganisation solutions tarifaires suisses sa, in welcher die Verbände H+; FMCH und santésuisse vertreten sind, wird das System nun weiter optimieren und im Verlauf 2022 in einer finalen Fassung dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen.
Vertrag für stationäre Rehabilitation in Kraft
Im Juli 2021 konnten die Tarifpartner nach mehrjährigen Vorarbeiten dem Bundesrat den Tarifstrukturvertrag stationäre Rehabilitation (ST Reha) zur Genehmigung einreichen. Im Hinblick auf die Inkraftsetzung der schweizweit einheitlichen Tarifstruktur für die stationäre Rehabilitation auf den 1. Januar 2022 nahm tarifsuisse die erstmaligen Preisverhandlungen auf.
Nach der im Jahr 2020 erfolgten Einigung mit der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP) auf einen neuen Tarifstrukturvertrag konnten 2021 die zugehörigen Preisverhandlungen abgeschlossen werden.
Labor: Kick-back-Zahlungen gehören den Versicherten
Labors, die Ärztinnen und Ärzten finanzielle Vorteile gewähren, um sich Analyseaufträge zu sichern, gewähren Kick-back-Zahlungen in unterschiedlichster Form: Das Spektrum reicht von Rabatten für medizinisches Material oder Apparaturen, über zinslose Darlehen bis hin zu direkten Zahlungen von gegen zehn Franken pro Auftrag. Solche Kick-back-Zahlungen müssen von den Leistungserbringern zwingend an die Prämienzahler weitergegeben werden. Bisher ist dies allerdings kaum geschehen. Nachdem tarifsuisse ag 2020 den Markt beobachtet und diverse Kontrollen eingeleitet hatte, wurde das Vorgehen gegen derartige unlautere Geschäftspraktiken weiter intensiviert.
Kontrollen von tarifsuisse zeigen Wirkung
Medizinische Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein sowie korrekt fakturiert werden. Nach diesem Grundsatz aus dem Krankenversicherungsgesetz prüft tarifsuisse die Leistungserbringer. Wo Fehler in der Abrechnung aufgedeckt werden, setzt tarifsuisse – nötigenfalls vor Gericht – durch, dass die Leistungserbringenden die zu Unrecht erhaltenen Vergütungen zurückzahlen müssen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung, welche tarifsuisse im Auftrag von santésuisse durchführt, ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Kosteneffizienz von medizinischen Leistungen, die zu Lasten der Grundversicherung abgerechnet werden. Im Statistikjahr 2019 wurden 1718 Ärzte als auffällig in ihrem Abrechnungsverhalten identifiziert. 83 Ärzte (0,3 Prozent) mussten aufgefordert werden, zu viel verrechnete Beträge zurückzuzahlen. Werden solche Fälle vor die paritätische Schlichtungskommission oder vor Gericht gebracht, handelt es sich um schwerwiegende Missbräuche zulasten der sozialen Krankenversicherung.
Im Rahmen des Tarifcontrollings wird die korrekte Tarifanwendung durch die Leistungserbringer (zum Beispiel in Spitälern, von Therapeuten, Ärztinnen und Ärzte) in der Fakturierung überprüft. Basis zur Erkennung überhöhter oder falscher Rechnungen sind unter anderem komplexe Daten- und Vergleichsanalysen. Tarifcontrolling agiert im Auftrag verschiedener Krankenversicherer. Für Hinweise über Unregelmässigkeiten hat tarifsuisse ag eine Meldestelle eingerichtet.
10 + 3 | 10 ambulante und 3 stationäre nationale Tarifstrukturen werden durch tarifsuisse bewirtschaftet |
60 | Marktanteil (in Prozent) im Leistungseinkauf |
64 | Mitarbeitende |
>1 000 | abgeschlossene bzw. bewirtschaftete Tarifverträge |