santésuisse steht im Dialog mit allen wichtigen Organisationen und Institutionen, die am Gesundheitswesen beteiligt sind – immer mit dem Ziel, den Kostenanstieg zu dämpfen und die hohe Qualität der Leistungen zu stärken.
Ambulanter Tarif der Zukunft steht
Der Arzttarif der Zukunft ist auf der Zielgeraden. Die Verbände santésuisse und H+ Die Spitäler der Schweiz haben ihn auf der Basis von ambulanten Pauschalen gemeinsam entwickelt und kontinuierlich verbessert. Pauschalen gründen auf realen Kosten-daten, sind klar verständlich und einfach in der Anwendung, sie basieren auf verbindlichen Regeln, definierten Inhalten, überprüf-baren Kriterien und reduzieren damit den administrativen Auf-wand für alle Beteiligten. Im November 2023 stimmten die beiden Verbände der Einführung des Pauschalensystems mit einem er-gänzenden Einzelleistungstarif zu. Das neue, kohärente Tarifsys-tem schafft Transparenz für die Prämienzahlerinnen und Prämien-zahler, hilft die Kostenentwicklung zu stabilisieren und belohnt effizient erbrachte Leistungen. Als wichtige Grundlage für die Entwicklung der ambulanten Pauschalen dienten die Leistungs- und Kostendaten von fast einer Million Fällen, die von rund 30 Spitälern zur Verfügung gestellt wurden. Damit ist die Datenbasis so umfassend wie bei keinem anderen ambulanten Tarifwerk.
Hingegen zogen die Verbände FMH und Curafutura ihre vor einiger Zeit zugesicherte Unterstützung der ambulanten Pauschalen wie-der zurück und hiessen nur den Einzelleistungstarif gut, den sie gemeinsam entwickelt hatten. Dennoch hat die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) die Genehmigungsgesuche für ein Gesamtkonzept, bestehend aus ambulanten Pauschalen mit ergänzender Einzelleistungsstruktur, an den Bundesrat übermit-telt. Nun ist es an ihm bzw. an den Prüfbehörden, die weiteren Schritte zu unternehmen. Bereits ab 2024 ist nur noch die OAAT AG für die Pflege von Pauschalen und Einzelleistungstarif zustän-dig. Die bisherigen Tariforganisationen solutions tarifaires suisses AG und ats-tms AG wurden per Ende 2023 aufgelöst.
Generika und Biosimilars viel teurer als im Ausland
Das Preisniveau der patentgeschützten Medikamente ist im europäischen Ausland im Durchschnitt um 5,4 Prozent tiefer als in der Schweiz, patentabgelaufene Originalpräparate kosten im Ausland 10,8 Prozent weniger. Die Preisunterschiede sind vor allem bei Generika und Biosimilars markant: Im Ausland sind Generika um rund die Hälfte günstiger (45,5 Prozent), Biosimilars kosten 27,5 Prozent weniger. Dies ergab der vierzehnte gemeinsame Ausland-preisvergleich von santésuisse und Interpharma, der aktuelle Fabrikabgabepreise von Medikamenten denjenigen des europäischen Auslands gegenüberstellte. santésuisse fordert die laufende Über-prüfung und Anpassung der Medikamentenpreise, damit diese endlich an das europäische Niveau angeglichen werden können.
Davon würden die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler direkt profitieren. Mit den Preissenkungen könnte ohne Qualitätsverlust auf einen Schlag eine Milliarde Franken eingespart werden.
Generika und Biosimilars: Erhöhter Selbstbehalt und Preisabschläge
Beim Bezug eines Arzneimittels muss der Patient in der Regel einen Selbstbehalt von 10 Prozent bezahlen. Wird trotz günstiger Alternativen ein teureres Medikament bezogen (z.B. ein Original-präparat anstelle eines günstigen Generikums) erhöht sich der Selbstbehalt auf 20 Prozent.
Im September 2023 hat der Bundesrat den erhöhten Selbstbehalt – im Sinne der von santésuisse verlangten Förderung von günstige-ren Generika – von 20 auf 40 Prozent erhöht und auch auf Biosimi-lars (Generika von biologisch hergestellten Medikamenten) aus-geweitet. Des Weiteren wurde bei Generika mit einem Marktvo-lumen von vier bis acht Millionen Franken der Preisabstand zum Originalpräparat von 30 auf 40 Prozent erhöht. Bei Preisabständen, die im Rahmen der dreijährlichen Überprüfung angewendet wer-den, ist eine Erhöhung von fünf Prozent vorgesehen.
Analog zu den Generika gelten für die Beurteilung der Wirtschaft-lichkeit von Biosimilars neu auch Marktvolumen-abhängige Stufen von Preisabständen zu den Referenzpräparaten, sowohl bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste als auch bei der periodischen Überprüfung. Entsprechende Anpassungen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) traten am 1. Januar 2024 in Kraft. Das BAG schätzt das Einsparpotenzial all dieser Massnahmen auf bis zu 250 Millionen Franken.
Gleicher Vertriebsanteil bei Generika und Originalpräparaten
Im Dezember 2023 beschloss der Bundesrat eine weitere Mass-nahme, die von santésuisse seit Jahren vehement gefordert wur-de: für die Abgabe von wirkstoffgleichen Originalpräparaten und Generika soll in Zukunft der gleiche Vertriebsanteil vergütet wer-den. Apotheke, Spital oder Arzt verdienen somit gleich viel, egal ob sie das Originalpräparat oder das Generikum bzw. ein Biosimilar abgeben. Der Anreiz, teurere Medikamente abzugeben, wird damit weitgehend eliminiert.
Kostenentwicklung: Kurzfristiges Sparpotenzial von 1,4 Milliarden Franken vorhanden
2023 stiegen die Gesundheitskosten noch stärker als in den Vorjahren. In der Grundversicherung wuchsen die Kosten für medizinische Behandlungen um 2,3 Milliarden Franken. Mit einem Plus von sechs Prozent (4,6 Prozent pro Kopf) ist dies das höchste Wachs-tum seit zehn Jahren und übersteigt im Total erstmals 40 Milliar-den Franken. Ein Lichtblick bildeten die rückläufigen Kosten im Bereich der Laboruntersuchungen (- 3,7 Prozent pro Kopf). Diese Senkung gelang, weil die jahrelange Forderung der Krankenversi-cherer nach einer Tarifkürzung umgesetzt wurde, was sich in den Jahreszahlen 2023 niederschlug. Allerdings sind die Preise für Laboruntersuchungen weiterhin mehr als doppelt so hoch wie im vergleichbaren Ausland. santésuisse rief den Bundesrat auf, Mass-nahmen umzusetzen, die er sofort und in eigener Kompetenz umsetzen kann. santésuisse bezifferte das Sparpotenzial dieser kurzfristig umsetzbaren Massnahmen, unter anderem im Medi-kamentenbereich, auf 1,4 Milliarden Franken oder vier Prämien-prozente.
Seit Jahren wird der Leistungskatalog in der Grundversicherung immer weiter ausgebaut. Hier braucht es von Seiten des Parla-ments einen Marschhalt, eine Streichung von unnötigen Leistun-gen sowie von Therapien, die keinen oder nur einen ungenügenden Nutzen bringen. Mit der Zulassung von Leistungserbringern haben die Kantone ein wichtiges Instrument für die Versorgungsplanung. Diese Aufgabe nehmen sie nicht genügend wahr – in den Zentren gibt es zu viele Ärztinnen und Ärzte, in peripheren Gegenden teils zu wenig. Die Kantone sind hier gefordert, das Angebot wirtschaft-lich und entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen zu planen.
Erfolgreicher Start der neuen Branchenausbildung Kranken- und Sozialversicherungen
Die Umstellung der kaufmännischen Berufslehre in der neuen Branche Kranken- und Sozialversicherungen gemäss der neuen Bildungsverordnung BiVo2023 war erfolgreich. Die Rückmeldungen der Bildungsverantwortlichen aus den Lehrbetrieben sind positiv. Die Lehr- und Hilfsmittel sind modern sowie zukunftsorientiert auf den Arbeitsmarkt und die Bildungsbranche ausgerichtet. Die Quali-tät und der Umfang der Bildungsinhalte werden als hochstehend und umfassend beurteilt. Nach der Ausdehnung der kaufmänni-schen Grundbildung auf die Unfallversicherung Suva, weitere Sozialversicherungen sowie Ausgleichskassen haben 45 Lehrbe-triebe insgesamt 218 Lernende für den Lehrbeginn im August 2023 angemeldet. Dies bedeutet mehr als eine Verdoppelung der An-zahl Lernenden und Lehrbetriebe innerhalb von zwei Jahren.
In der höheren Grundbildung erhielt santésuisse vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) grünes Licht für die Totalrevision der Prüfungsordnung der Berufsprüfung für Kran-kenversicherungsfachleute mit eidgenössischem Fachausweis. Dabei wird das Berufsprofil auf die aktuellen und künftigen Be-dürfnisse der Branche neu ausgerichtet.
218 | Lernende haben die kaufmännische Grundbildung in der neuen Branche Kranken- und Sozialversicherungen begonnen |
90 | Stellungnahmen, Empfehlungen und Medienmitteilungen hat santésuisse publiziert |
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